SIGAB-Richtlinie 002
schafft mehr Sicherheit.

Glas erlebt in der Architektur derzeit einen regelrechten Boom und Baufachleute kennen auch die Eigenschaften von Sicherheitsgläsern ESG oder VSG, über deren richtigen Einsatz ist jedoch oft wenig bekannt. Die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile» beschreibt neu den konformen Einsatz von Glas am Bau. Verfasst wurde die Richtlinie von der Arbeitsgruppe «Sicherheit mit Glas» des SIGAB und dem Flachglasverband in Zusammenarbeiten mit dem BfU sowie den Fach- und Branchenverbänden FFF und SZFF.

Gerne laden wir Sie zu unserer Informationsveranstaltung ein und präsentieren Ihnen das Wichtigste in Kürze. Die Schulung findet wahlweise am Donnerstag, 28. Juni oder Dienstag, 10. Juli von 16.00–18.00 Uhr bei uns in Winterthur statt.


Programm Schulung

  • Begrüssung
  • Vorstellen der Richtlinie und Anwendung
  • Fragen zur Richtlinie oder den Ausführungen
  • Apéro

Die Themen sind unter anderem:


Für Planer

Kapitel 4 «Projektierung und Nutzung» ist für Planer sicherlich von besonderem Interesse. Auf mindestens fünf wichtige Punkte hat der Bauherr beziehungsweise der Architekt als dessen Vertretung zu achten:
  • Glaswahl: Sicherheitsglas oder Floatglas?
  • Konstruktion: Halterung und Rahmung von Glasbauteilen.
  • Statische Eigenschaften, zum Beispiel bei Geländern und Treppen aus Glas.
  • Rutschhemmung bei Bodenbelägen aus Glas.
  • Sichtbarmachung von Glasflächen bei Türen und raumhohen Verglasungen.
Die Verantwortlichkeiten sind unter «Planungsablauf» geregelt: Gemäss SIA-Norm 118 hat die Bauherrschaft oder deren Vertretung die Schutzanforderungen zu definieren. Diese Personen tragen die Verantwortung, dass Glasbauten entsprechend den Anforderungen und Montagemöglichkeiten ausgeschrieben werden. Planer sichern sich ab, indem sie mit der Bauherrschaft eine Nutzungsvereinbarung nach SIA-Norm 260 abschliessen (Abschnitt 4.2).

Schutzanforderungen

In der neuen Richtlinie 002 werden über 20 Anforderungen an den Schutz von Personen und Räumen aufgelistet. Im Baualltag geht es häufig um Absturz- und Einbruchhemmung, Ballwurfsicherheit oder den Schutz vor Schnitt­verletzungen. Wenn es um Personensicherheit geht, machen Auftraggeber der öffentlichen Hand meist keine Kompromisse. Aber auch bei privaten Wohn- und Büroräumlichkeiten sind die Vorgaben zu beachten. Denn bei Unfällen an Glasbauteilen ist die 002 relevant — Gerichte nutzen häufig SIA-Normen und SIGAB-Richtlinien als Entscheidungsgrundlagen.

Hilfreiches Nachschlagewerk

In Kapitel 5 sind mehrere konkrete Einbausituationen mit Innenansicht und Vertikalschnitt abgebildet und zeigen den korrekten Einsatz von Glasprodukten in verschiedenen Situationen. Kapitel 6 beschreibt neben ESG, VSG und Floatglas weitere Glastypen wie Weissglas, Drahtglas, Ornament- beziehungsweise Gussglas oder ESG mit Heat-Soak-Test. Es finden sich zudem Informationen und Vorgaben zu Alarmgläsern, Profilbaugläsern oder die Mittelscheibe bei 3-fach-Isolierglas.

Mit der Richtlinie 002 liegt neu ein umfassendes Nachschlagewerk vor, welches Fachinformationen in bis heute teils lückenhaft dokumentierten Bereichen liefert.

 

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