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Brandschutzglas.

Brandschutzgläser sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch minimieren oder verhindern. Sie dürfen trotz der enormen Hitzeeinwirkung die verglaste Öffnung nicht freigeben.

 

In der Schweiz müssen alle Brandschutzmaterialien von der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) zugelassen werden. Alle geprüften Materialien und Bauteile sind im Schweizerischen Brandschutzregister aufgeführt. Dieses wird jährlich aktualisiert und neu aufgelegt.

 

Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten, insbesondere der Dauer ihrer Feuerwiderstands beurteilt. Im Glassektor sind das folgende Klassifizierungen:

 

  • EI         Nichttragendes und Raum abschliessendes Bauteil (Rauch,
                        Flammen und Wärmestrahlung können nicht durch die Verglasung
                        gelangen.)
  • E          Nichttragendes Bauteil (Rauch- und flammendichter Abschluss. Die
                        Wärmestrahlung gelangt jedoch durch die Verglasung.)

 

Die Zahlen 30, 60 oder 90 hinter den Kennbuchstaben geben die Wider-standdauer in Minuten an.

 

Brandschutzgläser der EI-Klasse (Pyrostop, Swissfoam, Swissflam, Contraflam usw.) bestehen aus mehreren Silikatglasscheiben, zwischen denen durchsichtige Brandschutzschichten liegen, die bei Temperaturen ›120 °C aufschäumen, dabei undurchsichtig werden und damit keine Wärmestrahlung mehr durchlassen.

Brandschutzgläser der E-Klasse (Fireswiss, Pyroswiss, Interflam usw.) sind monolytisch, haben keine Brandschutzschichten und sind deshalb weit weniger widerstandsfähig gegen hohe Temperaturen.